Anfang 2014 stellen die deutschen Banken das Lastschriftverfahren und die Ausführung von Überweisungen auf das europäische SEPA-Verfahren um. SEPA bedeutet „Single European Payment Area“. Durch einheitliche Dateiformate soll der Zahlungsverkehr innerhalb der Europäischen Union vereinfacht werden. Dabei wird statt der Kontonummer nun die 22-stellige IBAN-Nummer verwendet. Für Steuerberater in Kanzleien und als Selbstständige erfordert dies eine gute Vorbereitung, da Software, Abläufe und Briefköpfe geändert werden müssen. Doch auch andere Unternehmen sind von diesen Änderungen betroffen, zum Beispiel die Versicherung für einen Steuerberater. Gerade bei Versicherungen zur Vermögensschadenhaftpflicht sollte darauf geachtet werden, dass frühzeitig die Umstellung eingeleitet wird, um den Versicherungsschutz ohne Verzögerung zu gewährleisten.

Worauf sich Steuerberater und Steuerkanzleien bei der Umstellung einstellen müssen

Grundsätzlich soll der Zahlungsweg bei Lastschrift und Überweisung vereinfacht werden. Zudem fällt ein Mehraufwand bei internationalen Zahlungen weg. Damit eine Zahlung ausgeführt werden kann, muss eine SEPA-Lastschriftberechtigung erteilt werden. Diese ist unbefristet gültig. Es muss eine Gläubiger-Identifikationsnummer sowie eine Mandatsreferenz angegeben werden. Die Identifikationsnummer erhält der Steuerberater von der Bundesbank. Ein großer Vorteil ist, dass das SEPA-Verfahren für Firmen insolvenzfest ist, da eine Rückholung des Betrags nicht möglich ist.

Generell sollten Steuerberater die eigenen Mandanten auf die SEPA-Umstellung hinweisen. Dies kann späterer Schadensersatzforderungen durch mangelnde Aufklärung vorbeugen. Zudem sollten sich Steuerberater auf Fragen von Mandanten zu der Neuerstellung von Formularen und Dokumente sowie der Überarbeitung der allgemeinen Geschäftsbedingungen einstellen.

Tipps für eine erfolgreiche Umstellung

Steuerberater sollten so früh wie möglich mit der eigenen Umstellung beginnen. Dazu gehört die Information der eigenen Mitarbeiter sowie der Mandanten. Je größer die Kanzelei oder Anzahl der Mandanten, desto mehr Zeit sollte für die Umstellung eingeplant werden. Auch die Mandatsstruktur, also ob mehr Unternehmen oder Privatpersonen betreut werden, beeinflusst die benötigte Zeitspanne.




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